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Bundesärztekammer lockert Blutspendeauflagen für homosexuelle Männer

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© LightField Studios/shutterstock.com

Bisher durften schwule und bisexuelle Menschen erst zwölf Monate nach dem letzten Mal Sex mit einem gleichgeschlechtlichen Partner Blut spenden. Nun soll dies bereits nach vier Monaten der Fall sein.

Nach diesem Zeitraum kann die Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder HIV sicher ausgeschlossen werden, so die Bundesärztekammer. Damit reagiert sie auf die scharfe Kritik, dass der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, diskriminierend sei.

In Zukunft soll sich noch einiges ändern. So sollen bis dahin auch schwule und bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaft monogamen Beziehung leben. Im Vergleich: beim Sexualverkehr von Männern und Frauen führen nur „häufig wechselnde Partnerinnen/Partner“ zum Ausschluss einer Spende.

Vorstand der Deutschen Aidshilfe, Björn Beck, kritisiert die neue Regelung:

„Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen.“

Die gesonderte Nennung von Trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar.“

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